Bewährungsstrafe für Welpenhändlerin – ernüchternde Urteilsverkündung
Der Prozess um eine Welpenhändlerin aus Hamburg hat nach vier langen Verhandlungstagen am 24. August 2023 in den späten Abendstunden sein ernüchterndes Ende gefunden: Die Angeklagte wurde wegen tierquälerischer Misshandlung und gewerbsmäßigem Betrug zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zudem muss sie 1000 Euro an die deutsche Wildtierstiftung zahlen.
Damit liegt das Urteil deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine zweijährige Haftstrafe ohne Bewährung und mehr als 3800 Euro Geldstrafe gefordert. Von den sieben angeklagten Fällen wurden vier als erwiesen angesehen. In einem davon war der verkaufte Welpe sogar kurz nach der Übergabe verstorben. Neben der zuständigen Amtstierärztin, die das qualvolle Leiden der Tiere im illegalen Welpenhandel schilderte, waren unter anderem auch die ehemalige Leiterin des Hamburger Hundekontrolldienstes, die leitende Kripo-Beamtin und mehrere Welpenkäufer als Zeugen geladen. Und auch unsere Vorsitzende war an allen Prozesstagen im Gerichtssaal dabei und schilderte in ihrer Zeugenaussage die eigenen Erfahrungen mit der Angeklagten im Rahmen eines Einsatzes, bei dem ein Welpe gerettet und die Angeklagte verhaftet werden konnte.
Aber die Welpenhändlerin ist keine Einzeltäterin: Viel mehr gehört sie einem ganzen Welpenhändler-Netzwerk an, was auch das Gericht als erwiesen ansah. Sie sei die „Ausführende an der Front“ gewesen, so ihr Anwalt. Und genau das verdeutlicht nochmal, wie strukturiert und kriminell die Welpenhändler vorgehen. Sie agieren in ganzen Clans und jeder Beteiligte hat zugewiesene Aufgaben. Ob als Späher, als „Lager“ für die Welpen, als Fahrer zur Verkaufsübergabe oder zuständig für das Inserieren auf Online-Portalen und die Verkaufsabwicklung: Die Verurteilte war für die Übergaben an potenzielle Käufer zuständig und damit laut Gericht Mittäterin eines „nebulösen Konstrukts“. Als unsere Vorsitzende in ihrer Zeugenvernehmung vermeintliche Name der Hintermänner -und Frauen nannte, verlor die Angeklagte sogar die Fassung und drohte „die Namen ihrer Freunde nicht in den Dreck zu ziehen“.
Dennoch wurde die Strafe aufgrund „einer positiven Sozialprognose“ auf Bewährung ausgesetzt! Das milde Urteil überraschte offensichtlich sogar die Verurteile selbst, die sich nach der Verkündung mehrfach bei der Richterin bedankte. Für den Tierschutz ein Schlag ins Gesicht, der die Fragestellung aufwirft, wann auf politischer Ebene endlich der Grundstein für eine ernsthafte Verfolgung und Bestrafung von illegalem Tierhandel gelegt wird!
Immerhin: Das Interesse der Öffentlichkeit an dem viertägigen Prozess war groß. Zeitungen, Funk und Fernsehen waren an allen Prozesstagen in Vielzahl vertreten und verdeutlichen, dass illegaler Welpenhandel kein Kavaliersdelikt ist!