Urteil im Welpenhandel-Prozess gefallen

Posted by Stephanie_Schoen at 20:20 am 01.03.2023

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Urteil im Welpenhandel-Prozess in Hamburg gefallen

01.März 2023

Am 01. März 2023 musste sich eine Welpen-Verkäuferin aus Hamburg vor dem Amtsgericht für den illegalen Verkauf von Hundewelpen verantworten. Die angeklagte Frau wollte Toy-Pudelwelpen, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, verkaufen. Unsere Vorsitzende, Sina Hanke, hatte den illegalen Verkauf im Jahr 2021 aufgedeckt und konnte zwei Welpen behördlich sicherstellen lassen. Nach Sinas Zeugenaussage vor Gericht war Animal Care bei der Urteilsverkündung dabei. Die Angeklagte ließ sich durch ihren Anwalt vertreten und war nicht persönlich im Gericht.

Aber von Anfang an: Bei der Recherche nach illegalen Welpenverkäufen über das Internet fiel eine Annonce zu Toy-Pudel-Welpen auf. Auffällig insofern, da zuvor mehrere Inserate dieser Hunderasse einer bekannten Welpenhändlerin erfolgreich zugeordnet werden konnten und auch bei dieser Verkaufs-Annonce der Verdacht nahe lag, dass es sich um die identische Verkäuferin handeln könnte.
In einem eingefädelten "Fake-Kauf" durch Sina konnte dies zunächst nicht bestätigt werden aber die Recherche ergab, dass es sich bei der Beschuldigten um eine Familienangehörige der Welpenhändlerin handelte.
Diese war mehrfach durch den Verkauf von zu jungen, illegal aus Bulgarien importierten Welpen überführt worden. Nachdem eine Kontrolle Zuhause bei der Händlerin durchgeführt wurde, verkaufte die Angeklagte im Auftrag ihrer Verwandten die Welpen nun bei sich. Über das Online-Portal Ebay Kleinanzeigen wurden die Welpen zum Preis von 2.300 Euro pro Tier angeboten. Den Angaben nach sollten die Hunde über 12 Wochen alt sein und vollständig geimpft, entwurmt und gechippt sein. Angaben, wie sie in fast jeder Verkaufsannonce von Welpenhändlern zu finden sind, jedoch in der Realität nicht zutreffen.
So auch in diesem Fall: Zu einem Welpen existierte kein Impfausweis und zu dem anderen Welpen waren die Eintragungen zur angeblich durchgeführten Tollwutimpfung fehlerhaft. Unsere Vorsitzende schätze die Tiere auf ein Alter von höchstens 8 Wochen, womit sie noch viel zu jung für die vermerkte Tollwutimpfung wären. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt wurden die Tiere sichergestellt und in die Obhut des Tierheims übergeben.
Gegen die Verkäuferin veranlasste die Behörde einen Bußgeldbescheid in Höhe von 4.600 Euro, gegen den die Verkäuferin aber Einspruch einlegte. Das Resultat der Gerichtsverhandlung: Das Bußgeld wurde auf 600 Euro reduziert!
Ein niederschmetterndes Urteil für den Tierschutz und unsere Vorsitzende, die gemeinsam mit engagierten Kolleginnen, Amtstierärztinnen und Polizei immer wieder im Einsatz gegen die Kriminellen ist. „Die Urteilsverkündung macht einmal mehr deutlich, wie stiefmütterlich der illegale Welpenhandel in Hamburg geahndet wird“, so Sina Hanke. „Illegaler Tierhandel gilt als das lukrativste Geschäft nach Drogen- und Waffenhandel mit dem Anreiz, nur sehr geringe Strafen erwarten zu müssen. Es wird Zeit, dass Politik und Justiz ein Zeichen setzen und die kriminellen Machenschaften auf Kosten der Tiere endlich ernsthaft angegangen werden.“

Wir werden uns weiterhin nicht entmutigen lassen und mit einer neuen Aufklärungskampagne zu diesem wichtigen Thema im wahrsten Sinne des Wortes „auf die Straße“ gehen. Mehr dazu folgt in Kürze.